
Auch leere Zettel zählen
Stimmberechtigte, die mit dem Vorschlag von Pfarrwahlkommission oder Kirchenvorsteherschaft nicht einverstanden sind, haben ab 1. Januar 2018 reguläre Chancen, die Wahl der vorgeschlagenen Person zu verhindern. Der Kirchenrat hat die Pfarrwahlverordnung entsprechend geändert.