Weniger Mitglieder, mehr Stellenprozente
Mit ihrem Entscheid über die Organisation von Kirchenrat und Kanzlei nimmt die Synode am 26. Juni 2023 eine wichtige Weichenstellung vor. In einem breiten Organisationsentwicklungsprozess hat der Kirchenrat in den letzten eineinhalb Jahren einen Vorschlag entwickelt, wie Kirchenrat und landeskirchliche Verwaltung ihre Aufgaben und die Dienstleistungen für die Kirchgemeinden zukunftsgerichtet erfüllen können.
Mit der Neuorganisation sollen die bis anhin gepflegten «kurzen Wege» weitergeführt und die Dienstleistungen an die Kirchengemeinden in den Bereichen von Recht, Finanzen und Bauten und die Beratung und Begleitung bei der Organisationsentwicklung und in Konfliktsituationen verstärkt werden. Der Kirchenrat will in der inhaltlichen Arbeit weiterhin auch operativ tätig sein und damit die Nähe zur inhaltlichen Arbeit der Fachstellen der Landeskirche und zum Leben in den Kirchengemeinden aufrechterhalten.
Kirchenrat will verstärkt strategische Aufgaben wahrnehmen
Zusätzlich will der Kirchenrat sich verstärkt strategischen Aufgaben wie der Weiterentwicklung und Innovation im kirchlichen Leben annehmen. Die bisher von den Mitgliedern des Kirchenrates bei der Leitung und Führung ihrer Ressorts geleistete Arbeit war in den zugeteilten Pensen nur zum Teil abgebildet. Bei allen Kirchenratsmitgliedern ging die geleistete Arbeit deutlich über das Pensum hinaus. Um die Arbeit weiterhin zu gewährleisten und um Raum für strategische Aufgaben wie die Kirchenentwicklung zu gewinne, beantragt der Kirchenrat der Synode eine Aufstockung des Stellenumfangs für das Gesamtgremium von 180 auf 225 Stellenprozente.
An bewährter Ressortorganisation festhalten
Bei der Auslegeordnung im Rahmen der Organisationsentwicklung hat sich gezeigt, dass die inhaltlichen Ressorts, in denen der Kirchenrat schon seit einigen Jahren arbeitet, bewährt haben. Bei der Frage, ob der Kirchenrat auch einen Teil seiner operativen Tätigkeiten an die Verwaltung abgeben könnte, hat sich herausgestellt, dass die Aufgaben des bisherigen Ressorts «Recht und Gesetzgebung», das auch die kirchlichen Bauten umfasst, zum grössten Teil in der Verwaltung erledigt werden könnten. Der Kirchenrat schlägt der Synode deshalb mit seiner Botschaft zur Neuorganisation vor, die Mitgliederzahl und damit auch die Ressorts im Kirchenrat von derzeit sechs auf fünf zu reduzieren.
Die Aufgabenbereiche Recht, Gesetzgebung und kirchliche Bauten und die Triage der Beratungsaufgaben zugunsten der Kirchgemeinden sollen in die Verwaltung der Landeskirche verlagert werden. Konkret stellt der Kirchenrat der Synode den Antrag, die Mitgliederzahl des Kirchenrates mit dem Beginn der neuen Amtsdauer am 1. Juni 2024 von derzeit sechs auf fünf Mitglieder zu reduzieren. Der Kirchenrat schlägt der Synode vor, dass bei der Gesamterneuerungswahl des Kirchenrates für die Amtsdauer 2024 bis 2028 anstelle der derzeit sechs nur noch fünf Kirchenratsmitglieder gewählt werden sollen.
Kirchenrat Hanspeter Heeb verzichtet auf Wiederwahl
In den Gesprächen zur Organisationsentwicklung hat sich herausgestellt, dass das bisherige Kirchenratsmitglied Hanspeter Heeb, Romanshorn, der das Ressort «Recht und Gesetzgebung» betreut, sich für eine Wiederwahl für die Amtsdauer 2024 bis 2028 nicht mehr zur Verfügung stellt. Die übrigen Kirchenratsmitglieder haben die Absicht, ihre Ressorts wie bis anhin zu behalten und sich einer Wiederwahl zu stellen. Es sind dies: Christina aus der Au im Präsidium des Kirchenrates; Ruth Pfister im Ressort «Kirche Kinder und Jugend»; Gerda Schärer im Ressort «Erwachsenenbildung und Kirchenmusik»; Pfarrer Paul Wellauer im Ressort «Diakonie und Ämter» und Pfarrer Lukas Weinhold im Ressort «Seelsorge und Mission».
Triage für Beratung der Kirchgemeinden neu in der Verwaltung
Die Neuorganisation hat auch Auswirkungen auf die landeskirchliche Verwaltung auf der Kirchenratskanzlei. Der Kirchenrat schlägt der Synode vor, für die Kirchenratskanzlei eine Verwaltungsleitung einzusetzen. Diese wäre verantwortlich für die personelle Führung des Quästorats, des Sekretariats und der neuen Stelle zur Beratung und Unterstützung der Kirchgemeinden.
Die neue Organisation geht davon aus, dass die administrativen und operativen Tätigkeiten in der landeskirchlichen Verwaltung konzentriert werden. Damit werden Aufgaben, die bisher von den Mitgliedern des Kirchenrates oder von den landeskirchlichen Fachstellen erledigt wurden, in die Verwaltung verschoben. Teil der Verwaltung ist auch die neue Fachstelle Kommunikation. Für die vorgesehene Konzentration und die Bündelung der administrativen Aufgaben und der Dienstleistungen an die Kirchgemeinden in der landeskirchlichen Verwaltung beantragt der Kirchenrat für die Kanzlei eine Erhöhung der Stellendotationen von 360 auf 450 Stellenprozent.
Möglicherweise muss der Zentralsteuerfuss erhöht werden
Zum Gesamtpaket Organisation von Kirchenrat und Kanzlei hat der Kirchenrat, wie das von der Geschäftsprüfungskommission der Synode im Vorfeld verlangt wurde, einen Finanzplan für die Jahre 2024 bis 2027 erstellt. Aufgrund des Finanzplans zeigt sich, dass für die Stellenerweiterung in Kirchenrat und landeskirchlicher Verwaltung mittelfristig eine Erhöhung des Zentralsteuerfusses von 2.5 auf 2.6 Prozent erforderlich sein könnte. Dank der guten Rechnungsabschlüsse der vergangenen Jahre besteht keine Notwendigkeit, den Steuerfuss schon ab 2024 zu erhöhen. Seit dem Jahr 2000 liegt der Zentralsteuerfuss bei 2.5 Prozent, davor lag er schon einmal bei 2.6 Prozent.
Verhandlungen der Synode sind öffentlich
Die Verhandlungen der Thurgauer Synode vom Montag, 26. Juni 2023, sind öffentlich. Sie finden von 9.15 bis 12.00 Uhr und von 13.45 bis 17.00 Uhr im Rathaus in Frauenfeld statt. Zuvor wird in der evangelischen Stadtkirche in Frauenfeld um 8.00 Uhr ein öffentlicher Synodegottesdienst unter Mitwirkung des «The Basel Youth Choir» aus Sabah/Malaysia gefeiert.
Weniger Mitglieder, mehr Stellenprozente