Wegweisende Entscheidungen
Ein weites Diskussionsfeld wird mit der Motion «Organisation des Konfirmationsjahres» geöffnet. Der vom Synodalen Markus Ibig, Bischofszell, und 13 Mitunterzeichnenden eingereichte Vorstoss beauftragt den Kirchenrat, der Synode einen Bericht und Antrag mit verschiedenen Varianten zur Organisation des Konfirmationsjahres vorzulegen. Die Motionärinnen und Motionäre sehen Handlungsbedarf im kirchlichen Handeln mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen. In der Begründung ihres Vorstosses weisen sie darauf hin, dass es «erschreckend» sei, dass 30 Prozent der evangelischen Jugendlichen den Konfirmationsunterricht nicht mehr besuchen und damit auch auf die Konfirmation verzichten würden. Mit Blick auf den sich in den nächsten zehn Jahren abzeichnenden Mangel an Pfarrerinnen und Pfarrern schlagen sie vor, die Verantwortung für das Konfirmationsjahr der Kirchenvorsteherschaft zu übertragen und die Erteilung des Konfirmationsunterrichts neben den Pfarrerinnen und Pfarrern auch an andere theologisch und pädagogisch geschulte Personen oder an ein Team mit den nötigen Fachkompetenzen zu übergeben.
Freie Wahl der Kirchgemeinde
Von Interesse dürfte auch die Motion unter dem Titel «Freie Wahl der Kirchgemeinde» sein, die der Tägerwiler Diakon Stefan Keller mit zwei Mitunterzeichnenden eingereicht hat. Wird die Motion an der Sitzung vom 28. November 2022 für erheblich erklärt, würde der Kirchenrat beauftragt, der Synode bis im Sommer 2023 einen Antrag mit verschiedenen Umsetzungsvorschlägen vorzulegen, der es den Mitgliedern der Evangelischen Landeskirche des Kantons Thurgau erlauben würde, ihre Kirchgemeinde frei zu wählen. Bis anhin ist die Kirchen(gemeinde)-Mitgliedschaft strikt an den Wohnsitz gebunden. Aufgrund einer Interpellation muss der Kirchenrat Antwort darauf geben, wie die seit 1. Juli in Kraft getretene staatliche «Ehe für alle» bei kirchlichen Trauungen in der Thurgauer Landeskirche umgesetzt wird. Insbesondere interessiert die Frage, was Kirchgemeinden bei kirchlichen Trauungen von gleichgeschlechtlichen Paaren zu beachten haben.
Budget rechnet mit «roter Null»
Das Budget 2023 geht von einem gleichbleibenden Zentralsteuerfuss von 2.5 Prozent aus. Es rechnet mit einer «roten Null». Bei Einnahmen und Ausgaben von rund 6.4 Millionen Franken wird mit einem Fehlbetrag von rund 110'000 Franken gerechnet.
(Ernst Ritzi)
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