Verwendung Gelder wird nachvollziehbarer
Als Sozialarbeiter erlebe ich immer wieder die Grenzen der staatlichen Sozialhilfe. Es gibt Situationen, in denen klar ist, dass Unterstützung benötigt wird. Aber es gibt keine offiziellen Möglichkeiten, sie zu leisten. In solchen Fällen springen oft die Landeskirchen ein. Sie können viel unkomplizierter Hilfe leisten. Das ist nur eines von vielen Beispielen dafür, dass Kirchen Arbeit von gesamtgesellschaftlicher Bedeutung leisten. Für mich ist klar, dass für solche Leistungen auch juristische Personen aufkommen sollen. Wenn Firmen verpflichtet sind, Steuerbeiträge an die Kirchen zu leisten, sollte die Verwendung der Steuergelder nachvollziehbar und mitgestaltbar sein, auch für Nicht-Kirchenmitglieder. Doch heute gibt es diese Möglichkeit nicht. Leistungsvereinbarungen würden dieses Problem entschärfen. Über den Kanton könnte die Vereinbarung publik gemacht und politisch darauf Einfluss genommen werden. Die Kirchensteuern für juristische Personen würden damit demokratisch besser legitimiert. Darüber hinaus wäre es konsequent, wenn zusätzlich die Möglichkeit geschaffen würde, über die öffentlich-rechtliche Anerkennung auch andere Religionsgemeinschaften mit Steuergeldern zu begünstigen. Damit wäre das Landeskirchenmodell definitiv in der heutigen Realität – in der religiösen Vielfalt unserer Gesellschaft – angekommen.
Verwendung Gelder wird nachvollziehbarer