Verantwortung gefordert
«Konzerne mit Sitz in der Schweiz sollen bei ihren Geschäften sicherstellen, dass sie die Menschenrechte respektieren und Umweltstandards einhalten», so lautet die Hauptforderung der Konzernverantwortungsinitiative. Kommt ein Schweizer Konzern dieser Pflicht nicht nach, soll er für allfällige Schäden haften, die Tochterfirmen im Ausland verursacht haben.
Gegenvorschlag erarbeitet
Bundesrat und Parlament empfehlen die Initiative zur Ablehnung. Das Parlament hat aber einen indirekten Gegenvorschlag ausgearbeitet, der bei einem Nein automatisch in Kraft tritt. Das Gesetz sieht keine neuen Haftungsregeln vor, dafür eine Berichterstattungspflicht sowie eine Sorgfaltsprüfungspflicht in Bezug auf Kinderarbeit und Konfliktmineralien. Die Konzernverantwortungsinitiative beschäftigt auch kirchliche Kreise. Sowohl die Evangelisch-reformierte Kirche Schweiz (EKS) als auch die katholische Bischofskonferenz und der Verband Freikirchen Schweiz haben früh ihre Unterstützung für das Anliegen zum Ausdruck gebracht. Der Rat der EKS hat im Vorfeld den Wunsch geäussert, dass die stärkere Fassung eines Gegenvorschlags, die auch neue Haftungsregeln vorgesehen hätte, der Initiative gegenübergestellt wird. Das ist nun nicht der Fall.
Kirchenrat zurückhaltend
Der Evangelische Kirchenrat des Kantons Thurgau erarbeitet bei eidgenössischen Vorlagen keine eigenen Stellungnahmen. Er schliesst sich aber den verschiedenen kirchlichen Stimmen an, die sich für stärkere Regeln der international tätigen Konzerne betreffend Schonung der Umwelt und Einhaltung der Menschenrechte einsetzen. Auf Geld, das unter Missachtung solcher Regeln verdient wird, liege kein Segen. Der Kirchenrat teilt das Anliegen der Initianten, will aber seine Haltung nicht als Abstimmungsparole verstanden wissen. (pd)
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