Träumen ist ausdrücklich erlaubt
Wie kann aus Träumen Realität werden? Katharina Aeschbacher, Gemeindepräsidentin von Warth-Weiningen, hat darauf eine klare Antwort: «Es braucht den Mut, etwas anzupacken und Menschen, die die gleichen Träume haben.»
Gerade als Gemeindepräsidentin dürfe – ja müsse – geträumt werden. Nur so könnten neue Visionen entstehen. Im Alltag bewege sie zudem der Traum, dass ihre Arbeit einen Sinn habe. «Und manchmal träume ich auch einfach nur davon, mit meinen Pendenzen fertig zu werden», ergänzt Katharina Aeschbacher mit einem Schmunzeln.
Zusammenleben neu denken
Diese träumerische Vielfältigkeit soll Anfang September am Traumtag in der Kartause Ittingen zum Ausdruck kommen (siehe Hinweis am Schluss). Der Traumtag ist eingebettet in die nationale ökumenische Bildungswoche vom 7. bis 14. September.
Unter dem Motto «Anders weiter» soll die gesellschaftliche Bedeutung der kirchlichen Erwachsenenbildung sichtbar werden, wie sie dank des Tecums auch in der Kartause Ittingen stattfindet. Das Thema «Anders weiter» soll zudem ermutigen, über neue Arten des Zusammenlebens nachzudenken – oder eben zu träumen.
Perspektive wechseln
Katharina Aeschbacher freut sich darauf, sich am Traumtag mit anderen Persönlichkeiten aus Kirche, Gesellschaft, Politik, Wirtschaft und Bildung auszutauschen: «Ich finde solche Auszeiten bereichernd. Sie helfen, die Perspektive zu wechseln und wieder einmal innezuhalten.»
Für ihre Teilnahme spiele der Glaube eine untergeordnete Rolle, sagt Aeschbacher. Aber im Zusammenhang mit dem Glauben sehe sie die Hoffnung – auch, was die Erfüllung von Träumen angehe. Das Spannungsfeld zwischen dieser Hoffnung und einer Welt, die zunehmend von künstlicher Intelligenz geprägt ist, wird ein zentrales Thema des Traumtags sein. Die Verantwortlichen des Traumtags in der Kartause Ittingen haben das Motto auch deshalb um eine kritische Frage ergänzt: «Anders weiter! Aber wie?»
Traumtag in der Kartause Ittingen
Wann?
Samstag, 7. September 2024, 13.45 bis 20.15 Uhr
Wo?
Kartause Ittingen
Träumen ist ausdrücklich erlaubt