Strafen bis ins vierte Glied
In England lebte um 1740 eine Frau. Sie hatte 834 Nachkommen. Das hat ein Arzt dann später herausgefunden. Die vielen Nachkommen wären ja noch nichts Bemerkenswertes – über all die Jahre hinweg gerechnet. Aber: Die Frau war eine Trinkerin und Vagabundin. Und die meisten ihrer Nachkommen waren «Armenhäusler, liederliche Weiber und Mörder».
Diese Geschichte, die weiss Gott woher stammt, hat der Kirchenbote in seiner September- Nummer 1894 – so scheint es – genüsslich weiterverbreitet. Denn sie gab ihm Anlass, den Leserinnen und Lesern die Folgen der Trunksucht vor Augen zu führen. Der Kirchenbote schreibt: «Die alte und verlachte Lehre von der Erbsünde hat also doch ihren furchtbar ernsthaften Wahrheitskeim.» Die Kommission zitiert auch 2. Mose, 20.5: «Ich will sie strafen bis ins dritte und vierte Glied.» Wenn das keine Warnung ist!
Der Kirchenbote meint in dieser Nummer auch, dass es sehr lehrreich sei, die Länder, in denen die Reformation keine Aufnahme fand, mit den Ländern des Protestantismus zu vergleichen. Die Kommission zieht das Fazit: «Die Vergleichung fällt auch nicht in einem einzigen Punkt zu Ungunsten des evangelischen Glaubens aus!»
Im Übrigen ist auch diese Nummer von vielen theologischen und erbaulichen Texten geprägt. Sie kamen bei den Menschen gut an; jedenfalls stieg die Abonnentenzahl im ersten Erscheinungsjahr des Kirchenboten kontinuierlich.
(27. August 2018, Esther Simon)
Strafen bis ins vierte Glied