Kirchen dürfen nicht nur, sie müssen sich in den «politischen Kampf» einbringen. Dies aus rechtlichen wie aus theologischen Gründen: Im Staatskirchenrecht ist eine enge Verzahnung zwischen Kirche und Politik angelegt. Mit der öffentlich-rechtlichen Anerkennung erhalten die Kirchen einen privilegierten Status. An ihn knüpfen die Kantone die Erwartung, dass die Kirchen aus einer christlichen Optik zu wichtigen politischen Gegenwartsfragen Stellung beziehen, mithin im Staat eine ethische Wächterrolle wahrnehmen. Viele bedeutende Theologen haben den politischen (nicht parteipolitischen!) Charakter der «frohen Botschaft» schon angemahnt: Barth, Bonhoeffer, Sölle, Drewermann, Marti. Und auch Papst Franziskus wird nicht müde, den politischen Auftrag der Christen zu betonen: «Ein authentischer Glaube – der niemals bequem und individualistisch ist – schliesst immer den tiefen Wunsch ein, die Welt zu verändern, Werte zu übermitteln, nach unserer Erdenwanderung etwas Besseres zu hinterlassen.» Auf viele Fragen gibt es die eine richtige, christliche Antwort nicht. Am «Ob» des politischen Engagements der Kirchen ändert dies nichts. Am «Wie» aber schon: Aufgrund ihres öffentlichen Status sind die Kirchen rechtlich zu Sachlichkeit und Verhältnismässigkeit verpflichtet, was im Übrigen auch der Respekt vor den Andersdenkenden gebietet. Dies soll sie aber nicht hindern, weiterhin radikal (nach dem Vorbild von Jesus) für die tätige Nächstenliebe einzutreten. Immer und überall.
«Ob» steht nicht zur Frage, aber «Wie»