Lehrplan in der Vernehmlassung
Der neue Lehrplan für den kirchlich verantworteten Religionsunterricht soll ab Sommer 2021 mit einer noch festzulegenden Übergangszeit in Kraft gesetzt werden. Der Evangelische Kirchenrat hat letzte Woche die Thurgauer Kirchgemeinden und Verbände zur Vernehmlassung eingeladen. Sie haben bis zum 15. Juli Zeit für ihre Stellungnahme. Der neue Lehrplan ersetzt den Lehrplan der evangelischen Landeskirche Thurgau von 2012.
Perspektivenwechsel
Während sich der geltende Lehrplan am Lehrstoff mit definierten Lernzielen orientiert, folgt der neue kompetenzorientierte Lehrplan einem Perspektivenwechsel. Die Aufgabenstellungen nach religionspädagogischen Grundsätzen beziehen die Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler noch stärker als bisher ein. Sie berücksichtigen individuelle Ressourcen, kognitives Verständnis, sowie die praktische und gestalterische Fähigkeit. Der Unterricht will die Kinder und Jugendlichen zur eigenen Urteilsfähigkeit hinführen.
Glaubenskompetenz als Lebenshilfe
Der neue Lehrplan bringt mehr biblische Bezüge als die jetzigen Stoffpläne. Im Religionsunterricht sollen die Schülerinnen und Schüler in ihren unterschiedlichen Lebenswelten noch stärker in den Fokus rücken. Eine alltagsnahe Glaubenskompetenz kann ihnen den Umgang mit der weltanschaulichen Vielfalt erleichtern. Um diese zu erlangen, formuliert der Religionslehrplan sechs unterschiedliche Kompetenzbereiche, die für die Gestaltung einer selbstbestimmten religiösen Glaubensbiografie hilfreich sind. Die Kirchen möchten Kinder und Jugendliche darin unterstützen, in der kulturellen und religiösen Vielfalt zu ihrer eigenen Identität zu finden, Werte zu vertreten und ihre Ausdrucksfähigkeit zu entwickeln. Gemeinschaft aufbauen, den Glauben zu feiern und Spiritualität zu leben sind drei weitere Kompetenzen. Der Evangelische Kirchenrat schlägt einen zusätzlichen, siebten Kompetenzbereich vor: Erarbeiten eines vertieften Bibelverständnisses.
Ökumenisch und konfessionell
Der neue Lehrplan gilt für beide Landeskirchen, das heisst, er kann sowohl für den konfessionellen wie für den ökumenischen Religionsunterricht im Kanton Thurgau verwendet werden. Im Auftrag des katholischen und evangelischen Kirchenrates hat sich eine ökumenische Projektgruppe zwei Jahre lang intensiv mit der Ausarbeitung des Entwurfs befasst.
(Brunhilde Bergmann)
Lehrplan in der Vernehmlassung