News aus dem Thurgau

Leben im Schatten

von Stefan Degen
min
25.10.2023
Valbona Gashis Kinder besuchen die Schule, sie hat eine AHV-Nummer, eine Krankenkasse, aber keinen offiziellen Wohnsitz. Wird sie von der Polizei aufgegriffen, kann sie ausgewiesen werden. Sie ist eine von 50 000 bis 300 000 Sans-Papiers in der Schweiz. Wie viele es sind, weiss niemand.

Die Situation war ausweglos: Valbona Gashi, die in Wirklichkeit anders heisst, lebte mit ihren beiden Kindern und ihrem Freund in einer Wohnung in der Westschweiz. Die Beziehung war schwierig, Gashi litt unter der Gewalt ihres Freundes. Wendete sie sich aber an die Polizei, so lief sie Gefahr, mit den Kindern das Land verlassen zu mĂĽssen. Zudem hatte sie kein Geld. Denn seit der Geburt ihrer Kinder arbeitete nur noch ihr Freund, sie war Vollzeit-Hausfrau und Mutter. Eine
fatale Abhängigkeit.

Zwei Familien in einer Dreizimmerwohnung

Auch Sans-Papiers, wie Menschen ohne geregelten Aufenthaltsstatus in der Schweiz genannt werden, haben Rechte: Die in der Bundesverfassung verankerten Grund- und Menschenrechte gelten auch für sie. «Das Problem ist, dass es für sie oft mit grossem Risiko verbunden ist, ihre Rechte einzufordern», sagt Sylvie Ulrich von der Sans-Papiers-Anlaufstelle St. Gallen.

Da Spitäler bei Frauen ohne Krankenkasse eine Vorleistung von 10 000 Franken verlangen, gebären manche zu Hause ohne Hebamme.

Manchmal sind auch administrative Hürden im Weg. Das Krankenkassenobligatorium etwa gilt auch für Sans-Papiers. Nur wissen das viele Betroffene nicht – und manche Krankenkassenmitarbeitende anscheinend auch nicht. «Wenn Sans-Papiers eine Krankenkasse anrufen, um eine Grundversicherung abzuschliessen, wird von ihnen – wohl aus Unwissen – oft eine Wohnsitzbestätigung verlangt», sagt Ulrich. Manche Sans-Papiers sind überfordert, geben auf und stehen ohne Krankenversicherung da. Sie meiden fortan den Gang zum Arzt, auch bei bedrohlichen Leiden. «Manche Frauen gebären ohne Hebamme zu Hause», sagt Ulrich, «da Spitäler bei fehlender Krankenversicherung eine Vorleistung von 10 000 Franken verlangen.»

Auf die Anfrage des «Kirchenboten», was die Krankenkassen unternehmen, um ihre Mitarbeiter in Bezug auf die Rechtslage der Sans-Papiers besser zu schulen, reagierte der Krankenkassenverband Santésuisse nicht.

Was tun die Kinder, wenn die obligatorische Schulzeit vorbei ist? Können sie eine Lehre machen?

Valbona Gashi hatte Glück: Sie konnte sich ohne Probleme bei der Krankenkasse anmelden und im Spital gebären. Aber die Gewalt ihres Freundes hielt sie nicht mehr aus und zog mit ihren Kindern zu ihrer Schwester in die Deutschschweiz. Da die Platzverhältnisse eng waren – zwei Familien lebten zusammen in einer Dreizimmerwohnung – organisierte ihr Schwager schliesslich eine Wohnung im Kanton St. Gallen. Hier fand die Familie eine neue Heimat: Gashi knüpfte ein Beziehungsnetz, die Kinder fanden in der Schule und im Kindergarten Freunde. Vom ungeregelten Aufenthaltsstatus bekamen sie kaum etwas mit. Ganz spurlos ging das ständige Umziehen aber nicht an ihnen vorbei: «Als ich kürzlich in Zürich Freunde besuchen wollte, wollten sie nicht mitkommen», erzählt Gashi. «Sie hatten Angst, dass wir dort bleiben und nicht mehr zurückkehren.»

Berufslehre: Ball beim Bundesrat

Sans-Papiers leben mitten unter uns und doch im Schatten. Da sie nicht registriert sind, gibt es über ihre Situation kaum verlässliche Statistiken. Laut einer Studie der Universität Genf aus dem Jahr 2015 sind rund 85 Prozent erwerbstätig. Das ist aber nur eine grobe Schätzung. Bis zur Geburt ihrer Kinder arbeitete auch Valbona Gashi und putzte in einem Geschäft. Es war Schwarzarbeit: keine Unfallversicherung, keine Sozialabgaben, keine Sicherheit. Seit sie von ihrem Freund wegzog, leben sie und ihre Kinder von Zuwendungen von Verwandten.

Was wünscht sich Valbona Gashi für die Zukunft? «Einen geregelten Aufenthaltsstatuts», sagt sie, «und ich möchte arbeiten, egal, was.» Kaum Geld für das Nötigste zu haben und ihren Verwandten zur Last zu fallen, belaste sie. Zudem mache sie sich Sorgen um ihre Kinder. «Was tun sie, wenn die obligatorische Schulzeit vorbei ist?», fragt sie sich. «Können sie eine Lehre machen?» Mit dieser Frage befasste sich vor einem Jahr auch das Bundesparlament und stimmte einer entsprechenden Motion zu. Der Ball liegt nun beim Bundesrat.

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