Kein staatliches Feigenblatt
«Einheimische Lebensmittel erfüllen bereits höchste Ansprüche an den Tier- und Umweltschutz sowie ans Arbeitsrecht. Dafür sorgen gut ausgebildete Bäuerinnen und Bauern, eine strenge Gesetzgebung und aufwändige Kontrollen. Diese Qualitätsstrategie ermöglicht uns, uns am Markt von der ausländischen Produktion abzuheben. Die gleiche Qualität auch vom Ausland einzufordern funktioniert nicht. Selbst wenn unsere Bestimmungen in den Herkunftsländern eingehalten würden, kämen die Importprodukte zu tieferen Preisen an die Grenze, weil dort das Lohnniveau, die Bodenpreise und die Preise für Hilfsstoffe bedeutend billiger sind als hierzulande. Sie würden dann als «gleichwertige » Güter am Markt unsere einheimischen Produkte verdrängen. Es ist aber für den Bund schlicht unmöglich, unsere Arbeits-, Anbau- und Tierhaltungsrichtlinien auf fremdem Territorium in der gleichen Güte zu kontrollieren und durchzusetzen. Entsprechende Einfuhrbewilligungen kämen somit einem staatlichen Feigenblatt gleich und die Konsumenten würden getäuscht. Zudem ist die übrige Schweizer Wirtschaft zur Sicherung unserer Arbeitsplätze auf Exporte angewiesen. Es ist im heutigen Zeitalter der bilateralen Handelsabkommen undenkbar, für Lebensmittel geringerer Standards einfach die Grenze dicht zu machen. Letztlich würde die Annahme der beiden Initiativen genau das Gegenteil bewirken, von dem was sie beabsichtigen; eine weitere Verlagerung der Nahrungsmittelproduktion ins Ausland und längere unökologische Transportwege.»
Kein staatliches Feigenblatt