Der Schutzstatus «S» hat sich aufgedrängt
Persönlich hatte ich Vorbehalte, als vor einem Jahr unmittelbar nach dem russischen Überfall auf die Ukraine für die Flüchtlinge, die zu uns in die Schweiz gekommen sind, der Schutzstatus «S» eingeführt wurde. Es wird damit ein Unterschied zu den Flüchtlingen aus anderen Ländern gemacht.
Ich kann aber gut verstehen und auch nachvollziehen, dass der Schutzstatus «S» sich aufdrängte, weil die Behörden damit umgehen mussten, dass in kurzer Zeit so viele Menschen bei uns Zuflucht suchten. Für den Sonderstatus «S» spricht auch, dass die Menschen aus der Ukraine mit der Absicht zu uns in die Schweiz geflüchtet sind, möglichst bald wieder in ihre Heimat zurückzukehren. Bei der Peregrina-Stiftung haben wir uns auf den Ansturm aus der Ukraine vorbereitet, indem wir zusätzliche Liegenschaften für die Unterbringung von Flüchtlingen bereitgestellt haben. Weil viele Menschen aus der Ukraine aufgrund der grossen Solidarität in der Bevölkerung privat Unterkunft gefunden haben, haben wir nicht alle Liegenschaften in Anspruch nehmen müssen. Sie standen uns zur Verfügung, um die steigende Zahl von Asylbewerberinnen und -bewerbern aus anderen Ländern aufzunehmen. Es lässt sich feststellen, dass die Haltung der Bevölkerung gegenüber den Flüchtlingen aus der Ukraine offener ist. In diesem Sinn wird in der Bevölkerung mit zwei Ellen gemessen. Im Vollzug sind wir aber gehalten, alle Flüchtlinge – den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend – offen und menschenwürdig zu behandeln.
(Ernst Ritzi)
Der Schutzstatus «S» hat sich aufgedrängt