Blosses Bibelzitat ist kein Problem
«Ich gehe nicht davon aus, dass jemand wegen des blossen Zitierens einer Bibelstelle aus dem Alten Testament eine Klage fürchten muss. Es fragt sich aber, was mit und aus dem Zitat gemacht wird. Wenn es dazu dient, Schwule und Lesben herabzusetzen und zu beleidigen, dann ist es richtig, dass die Ausweitung der Rassismus-Strafnorm um den Straftatbestand der Diskriminierung der sexuellen Orientierung Einhalt gebietet und deutliche Grenzen setzt. Ich finde es richtig, dass Minderheiten davor geschützt werden, dass gegen sie gehetzt werden kann. Die Ängste, die bei der Einführung der Rassismus- Strafnorm bestanden, haben sich nicht bewahrheitet. Die befürchtete Klageflut ist ausgeblieben. Bis es zu einer Verurteilung kommt, müssen schon schwerwiegende Aussagen vorliegen und auch belegt werden können. Aus meiner Sicht als Politiker ist es richtig, dass bei einem Referendum eine breite öffentliche Diskussion geführt wird. Es ist auch richtig, dass für öffentliche Aussagen von Politikerinnen und Politiker strengere Massstäbe gelten als für Aussagen, die etwa am Stammtisch gemacht werden. Da gehört es zur politischen «Correctness», dass nicht Minderheiten verunglimpft und beleidigt werden. Wer mich kennt, weiss, dass ich nichts dagegen habe, wenn in kernigen Sätzen zu einer Sache geredet wird, aber im Umgang mit Minderheiten will die Sprache wohlüberlegt sein. Jeder von uns gerät in die Situation, dass er zu einer Minderheit gehört und wir wollen alle mit Anstand und Respekt behandelt werden.»
Blosses Bibelzitat ist kein Problem