«Bei der Wahl ist die Haltung erkennbar»
«Das Bundesgericht wird heute durch die Vereinigte Bundesversammlung gewählt. Deren Gerichtskommission hat dabei verschiedene Aufgabe: Sie bereitet die Wahlen vor, sorgt dafür, dass Fachkräfte zur Wahl stehen und achtet zudem darauf, dass das Gericht hinsichtlich Sprache, Region und Parteizugehörigkeit ausgewogen besetzt ist. Das demokratische Element, dass der Souverän seine Richterinnen und Richter bestimmt, geht bei einer Auslosung verloren. Ebenso fehlt der vorgesehenen unabhängigen Fachkommission, welche die Personen für die Auslosung bestimmen soll, die demokratische Legitimation. Ausserdem ist unbedingt zu beachten, dass heute Bundesrichterinnen und -richter nach sechs Jahren wieder gewählt werden müssen. Die durch das Los bestimmten Richterinnen und Richter sollen dementgegen fünf Jahre über das gültige Rentenalter hinaus im Amt bleiben dürfen. Eine Amtsvergabe auf lange Zeit ist aber undemokratisch. Es besteht die Gefahr einer Überalterung des Gerichts oder dass man auch dann im Amt bleibt, wenn man dazu gar nicht mehr in der Lage ist. Eine Abwahl soll ja nur bei Amtsverletzungen möglich sein. Alle Kandidierenden bringen ihre (politische) Haltung mit. Bei einer Wahl ist diese Haltung auch erkennbar. Man weiss somit, wen man wählt. Beim geltenden Wahlverfahren sollten allerdings Personen, die keiner Partei angehören, besser eingebunden werden. Dennoch ist das heutige Wahlsystem um einiges besser als das Los, das völlig systemfremd ist.»
«Bei der Wahl ist die Haltung erkennbar»