News aus dem Thurgau

Ein Ja zum Leben

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02.05.2022
Franz Immer, Herz- und Gefässchirurg und Direktor der Stiftung Swisstransplant, ist für die erweiterte Widerspruchslösung.

Bei der Organspende geht es um Tod und Leben: Jemand stirbt, spendet seine Organe, und jemand anderes erhält damit die Chance auf ein neues Leben. Momentan warten 1462 Menschen auf ein Spenderorgan. Die Hoffnung auf den erlösenden Anruf: «Wir haben ein passendes Organ für Sie!» ist für die Menschen auf der Warteliste gross. Da es in der Schweiz zu wenig Spenderorgane gibt, bleibt dieser Anruf aber für viele aus: Pro Woche sterben ein bis zwei Personen, während sie auf ein Organ warten.

Weil heute zu wenig Menschen ihren Willen festhalten, müssen oftmals die Angehörigen im Sinn der verstorbenen Person entscheiden. Im schwierigen Trauermoment lehnen sie eine Organspende mehrheitlich ab. Dies, obwohl 80 Prozent der Bevölkerung grundsätzlich bereit sind, ihre Organe zu spenden. Es muss somit davon ausgegangen werden, dass der Entscheid der Angehörigen oft nicht dem der verstorbenen Person entspricht.

Mit dem neuen System der erweiterten Widerspruchslösung wird öfter bekannt sein, wenn eine Person ihre Organe nicht hätte spenden wollen – im Ernstfall eine Erleichterung für Angehörige und Spitalpersonal. Am sicheren Prozess der Organspende ändert sich nichts. Weiterhin dürfen die Angehörigen vor einer Organspende so lange bei der Patientin, dem Patienten bleiben, wie sie möchten. Nach der Transplantation wird die verstorbene spendende Person so zurechtgemacht, dass Familie und Freunde in Ruhe und Würde Abschied nehmen können. Eine normale Bestattung ist ebenfalls möglich.

Alle Weltreligionen sagen grundsätzlich Ja zur Organspende als Akt der Nächstenliebe. Es gibt keine moralische Pflicht zur Spende, der Akt erfolgt freiwillig. Dies wird auch im neuen System gewährleistet, da bei unbekanntem Willen weiterhin die Angehörigen im mutmasslichen Sinn der verstorbenen Person entscheiden. Können sie nicht erreicht werden oder bestehen Sprachbarrieren, ist eine Organentnahme unzulässig. Der Respekt gegenüber allen Involvierten steht an erster Stelle. Die Organspende ist ein Geschenk – für sich und für andere: Eine Organspende kann bis zu neun Menschen das Leben retten und ihre Lebensqualität deutlich verbessern. Dass man selbst oder ein Familienmitglied auf ein Spenderorgan angewiesen sein könnte, ist dabei sechsmal wahrscheinlicher, als dass man seine Organe spenden kann. Der Systemwechsel zur Widerspruchslösung rettet Leben, bringt Sicherheit und Klarheit und entlastet die Angehörigen. Ein JA zum neuen Transplantationsgesetz schenkt den 1462 Menschen auf der Warteliste Hoffnung. Ein JA am 15. Mai ist ein JA zum Leben.

Franz Immer, kirchenbote-online

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