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22.03.2021
Wilfried Bührer, Präsident des Kirchenrats der Evangelischen Landeskirche Thurgau, hat vor einigen Wochen seinen Rücktritt angekündigt. Welche Fähigkeit muss seine Nachfolgerin oder sein Nachfolger mitbringen? Und bis wann können Bewerbungen eingereicht werden?

Am 5. Juli 2021 wählt die Synode die Nachfolge von Wilfried Bührer für das Kirchenratspräsidium. Eine verantwortungsvolle und richtungsweisende Aufgabe für die Synodalen. Gemäss Verfassung der Evangelischen Landeskirche des Kantons Thurgau leitet der Kirchenrat die evangelische Landeskirche als Aufsichts-, Vollziehungs- und Verwaltungsbehörde. Ihm obliegt die Sorge für die Einheit der Kirche nach innen und aussen. Das Kirchenratspräsidium vertritt die Gesamtbehörde gegen aussen und gegenüber den Kirchgemeinden sowie der Verwaltung, den Dienststellen, den Inhabern gesamtkirchlicher Ämter und Kommissionen und prägt damit massgeblich das Gesicht der Landeskirche.

Breit akzeptierte Persönlichkeit gesucht
Entsprechend wird für das Kirchenratspräsidium eine im Kanton Thurgau gut vernetzte und in den Kirchgemeinden breit akzeptierte Persönlichkeit gesucht, die fähig ist, die Evangelische Landeskirche Thurgau sowohl in geistlicher als auch organisatorischer Hinsicht zu führen, zu repräsentieren und die künftigen Herausforderungen innovativ und lösungsorientiert anzugehen. Formale Voraussetzung ist die Mitgliedschaft in der Evangelischen Landeskirche Thurgau. Bestimmte berufliche Qualifikationen werden nicht vorausgesetzt. Selbstredend sind für diese Aufgabe theologisches Wissen, hohe Sozial- und Führungskompetenz, sehr gute mündliche und schriftliche Ausdrucksweise sowie Freude am Arbeiten mit und für Menschen unabdingbar. Unternehmerisches Denken und Handeln, visionär und motivierend sein sind weitere Eigenschaften, die Synodale im Rahmen des Meinungsbildungsprozesses als Kriterien nannten.

Kandidatur-Fristen beachten
In seiner Botschaft an die Synode vom 1. Dezember 2020 hat der Kirchenrat detailliert dargestellt, welche Aufgaben der derzeitige Kirchenratspräsident Pfarrer Wilfried Bührer in seinem 80-Prozent-Pensum erfüllt. Neben den Führungs- und Leitungsaufgaben gehören dazu auch Verwaltungsaufgaben. Kandidierende können grundsätzlich bis zur Wahl am 5. Juli 2021 gemeldet werden. Damit die Kandidatur mit den offiziellen Wahlunterlagen im Synodalamtsblatt berücksichtigt wird, muss diese bis spätestens 17. Mai 2021 bei der Präsidentin der Synode, Judith Hübscher Stettler, sein.


(Judith Hübscher-Stettler, Synodepräsidentin)

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