News aus dem Thurgau

Der demokratische Rechtsstaat und die Werte

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30.08.2019
Der Staatsrechtler Felix Hafner beschäftigt sich mit dem Ver­hältnis von Staat, Religion und Gesellschaft. Welchen Beitrag leisten die Glaubens­gemeinschaften und wie neutral muss der Staat sein?

«Ist es tatsächlich so, dass in der Gesellschaft ohne die Beiträge der Glaubensgemeinschaf- ten fast nichts läuft?», fragt Felix Hafner, Ordinarius für Öffentliches Recht an der Uni Basel. Am 15. September wird er zum Eidgenössischen Dank-, Buss- und Bettag im Kirchgemeinde- haus Oekolampad diese Frage thematisieren.

Neutralität und Werte
Für den Juristen und Staatsrechtler Hafner stehen nicht nur die Beiträge der Glaubens- gemeinschaften an die Gesellschaft, sondern auch diejenigen an den Staat zur Diskussion. «Welchen Nutzen zieht der Staat aus den Beiträgen von Glaubensgemeinschaften?», ist eine seiner zentralen Fragen. Eine Antwort auf diese Frage gebe der ehemalige deutsche Staatsrechtler und Verfassungsrichter Ernst-Wolfgang Böckenförde. Dieser formulierte den Satz: «Der freiheitliche, säkularisierte Staat lebt von Voraussetzungen, die er selbst nicht garantieren kann.»
Damit meint Böckenförde, dass sich der freiheitlich demokratische Rechtsstaat aufgrund der von ihm garan­tierten Freiheitsrechte – insbesondere auch der Religionsfreiheit – keiner bestimmten Wertordnung, politischen Ausrichtung, Weltanschauung oder Religion verschreiben darf. Als säkularer Staat müsse er sich in all diesen Belangen neutral verhalten. Aber ohne bestimmte Wertvorstellungen, die von gesellschaftlichen Kräften wie den Glaubensgemeinschaften in den politischen Diskurs hineingetragen werden, könne der demokratische Rechtsstaat nicht existieren. Der Staat fördert deshalb gemäss Hafner verschiedene Glaubensgemeinschaften ausgehend davon, dass diese der Gesellschaft und dem Staat mit ihrem sozialen und integrativen Wirken wertvolle Beiträge liefern. Der Staat grenze sich aber auch von gewissen, gewaltgeneigten Glaubensgemeinschaften ab, die dem Gemeinwesen schaden. «So sieht sich der Staat gezwungen, bestimmte Gruppierungen – wie etwa im Falle des IS – ganz zu verbieten.»
Böckenförde formulierte seine These im Jahr 1967. Damals gehörten die Kirchen in Deutschland und der Schweiz – im Gegensatz zu heute – zu den zentralen sozialen Kräften, welche die in der Gesellschaft vorherrschenden Werte massgeblich prägten.

Referat von Felix Hafner: «Ohne uns läuft (fast) nichts? Der Beitrag der Glaubensgemeinschaften für die Gesellschaft», danach Podiums­gespräch, Sonntag, 15. September, 19 Uhr, Oekolampad, Allschwilerplatz 22, Basel

Toni SchĂĽrmann, kirchenbote-online.ch, 30. August 2019

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