News aus dem Thurgau

Vor Weichenstellung im Arbeitsfeld Diakonie

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24.05.2019
Im Arbeitsfeld Diakonie will der Kirchenrat die Idee von «kirchlichen Erprobungsräumen» weiterverfolgen. Vorerst soll aber die kirchliche Fachstelle bei Arbeitslosigkeit wiederbesetzt werden. Nicht so bei der Stellenvermittlung Westschweiz und Tessin. Sie soll aufgegeben werden.

Neben Jahresbericht und Rechnung ist die Synode am 24. Juni 2019 mit einer Anpassung des Rentenalters der Pensionskasse, mit einer Vereinbarung zur Buchhaltungssoftware für die Kirchgemeinden und mit dem Konzept für die landeskirchlichen Stellen im Arbeitsfeld Diakonie beschäftigt. Zudem steht ein Vorstoss im Fokus, der danach fragt, wie absolut der in der Kirchenordnung festgelegte Grundsatz, dass in jeder selbstständigen Kirchgemeinde an jedem Sonntag ein Gottesdienst stattfinden müsse, vom Kirchenrat gehandhabt werde.

Vorsorgerechtliches Renteneintrittsalter steigt bis 2025 um sieben Monate
Die Pensionskasse der evangelischen Ostschweizer Landeskirchen hat aufgrund der steigenden Lebenserwartung und der begrenzten Ertragsmöglichkeiten bei der Geldanlage beschlossen, das vorsorgerechtliche Renteneintrittsalter bei einem gleichbleibenden Umwandlungssatz von 5.5 Proezt zu flexibilisieren. Aufgrund der getroffenen Änderung des Vorsorgereglements steigt das vorsorgerechtliche Renteneintrittsalter in den Jahren 2020 bis 2025 kontinuierlich um sieben Monate an. Will ein Versicherter oder eine Versicherte, die im Jahr 2025 pensioniert wird, den vollen Rentenumwandlungssatz von 5.5 Prozent, so muss sie nach dem Erreichen des 65. Altersjahres noch sieben weitere Monate arbeiten. Da mit der von der Pensionskasse beschlossenen Änderung das vorsorgerechtliche Renteneintrittsalter nicht mehr mit den AHV-Alter (Männer: 65 Jahre, Frauen: 64 Jahre) übereinstimmt, müssen verschiedenen rechtliche Erlasse der Landeskirche – wie etwa die Rechtsstellungsverordnung – auf den 1. Januar 2020 anpasst werden. Die Synode entscheidet nicht über die Flexibilisierung des vorsorgerechtlichen Renteneintrittsalters, sondern lediglich über die nötigen Anpassungen in der kirchlichen Gesetzgebung, die sich aus dem Flexibilisierungsentscheid der Pensionskasse zwingend ergeben.

Förderung von «kirchlichen Erprobungsräumen»
Eine Weichenstellung trifft die Synode am 24. Juni zu den landeskirchlichen Stellen im Arbeitsfeld Diakonie. In seiner Botschaft schlägt der Kirchenrat vor, die bisherige kirchliche Fachstelle bei Arbeitslosigkeit im - leicht reduzierten - Umfang von 50 Stellenprozent weiterzuführen und personell wieder zu besetzen. Die Stelle ist mit einer Bewerbungsfrist bis 7. Juni 2019 bereits ausgeschrieben. Dagegen soll die bisherige landeskirchliche Stellenvermittlung Westschweiz und Tessin im Stellenumfang von 25 Prozent mit der Pensionierung der derzeitigen Stelleninhaberin Ende Mai 2020 aufgegeben werden. Zusätzlich trägt sich der Kirchenrat mit der Idee, bis zu 50 Stellenprozent zur Förderung von «kirchlichen Erprobungsräumen»oder «fresh expressions of church» einzusetzen. Er wird der Synode dazu bis spätestens Ende 2020 einen Bericht mit Antrag zum Entscheid vorlegen. Der Kirchenrat sieht die Idee als konkrete Umsetzung von Gedanken, die auch an den verschiedenen Tagungen zur Kirchenentwicklung geäussert wurden: «Was im englischen Sprachraum unter «fresh expressions of church» und im deutschen Sprachraum unter «Erprobungsräume» da und dort schon recht erfolgreich versucht wird, könnte auch in der Thurgauer Kirche einen Versuch wert sein. Es geht darum, Kirche und Gemeinde in neuen Strukturen zu denken und zu leben.» Der Kirchenrat vertritt die Meinung, dass wenn heute neue kantonalkirchliche (Teilzeit-)Stellen geschaffen würden, diese das Potenzial haben müssten, damit Neuland zu erschliessen: «Es muss um zukunftsfähige Formen von Kirche gehen, die nicht auf das bestehende Territorialprinzip fixiert und auch nicht einseitig von den traditionellen Finanzströmen der Kirche abhängig sind.»

Interpellation zum Gottesdienstangebot in den Kirchgemeinden
Mit einer Interpellation wollte der Synodale Rolf Ziegler, Schönholzerswilen, wissen, ob sich der Kirchenrat, eine kontrollierte Lockerung des Grundsatzes «jeden Sonntag in jeder Kirchgemeinde ein eigener Sonntagsgottesdienst» für kleine Kirchgemeinden vorstellen kann. In seiner Antwort hält der Kirchenrat fest, dass die rechtliche Regelung in der vor fünf Jahren (2014) erlassenen Kirchenordnung keinen Spielraum für eine Lockerung lasse. Damals sei man zum Schluss gelangt, dass man am Grundsatz festhalten wolle. Im Kommentar zur Vorlage für die neue Kirchenordnung habe man sich auch zur Frage geäussert, was geschehen solle, wenn der Grundsatz in Frage gestellt sei: «Wo Klein- oder Kleinstgemeinden unter dem Eindruck stehen, Gottesdienste an jedem Sonntag durchzuführen, sei auf Dauer unverhältnismässig, müsste über einen Gemeindezusammenschluss nachgedacht werden.» In seiner Antwort auf die Interpellation zeigt der Kirchenrat eine Lösungsmöglichkeit für die konkret angesprochene Gemeindesituation auf: «Ein Zusammengehen zweier kleinerer Nachbargemeinden, und wenn es (vorerst) nur durch das Schaffen eines gemeinsamen Pfarramtes geschieht, würde neue Möglichkeiten eröffnen. So könnte zum Beispiel an die Stelle von zwei Teilzeitpfarrämtern in Zukunft eine Vollzeitstelle im Pfarramt und eine Diakonats- oder Jugendarbeitsstelle treten. Das würde vielfältigere Arbeit ermöglichen.»

Gottesdienst mit Pfarrer Stefan Wohnlich
Die Verhandlungen der Synode sind wie immer öffentlich. Die Sitzung beginnt um 8.30 Uhr mit einem Gottesdienst in der Frauenfelder Stadtkirche. Er wird von Pfarrer Stefan Wohnlich, Wängi, geleitet. Die Verhandlungen im Rathaus Frauenfeld beginnen um 9.45 Uhr, werden für die Mittagspause von 12 bis 13.45 Uhr unterbrochen, und dauern bis längstens 17 Uhr.


(24. Mai 2019, Ernst Ritzi)

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